Wir bauen für


Erwerbstätige

Mit ihren Wohnbauprojekten spricht die Frankonia Projektentwicklungen GmbH eine breite Zielgruppe an: Bewohnt werden unsere Quartiere hauptsächlich von Erwerbstätigen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS), da wir grundsätzlich einen hohen Anteil geförderter Mietwohnungen realisieren. Im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderung dient der Anspruch als Nachweis für den tatsächlichen Bedarf an einem preisgünstigen Mietverhältnis. Dieser ist durch vorgeschriebene Einkommensgrenzen festgelegt.

Beispielrechnung:

Name:Susanne Müller
Familienstatus:Alleinerziehend 1 Kind
Beschäftigungsverhältnis:Angestellt
Beruf:Erzieherin (Vollzeit)
Jahresbruttogehalt:37.680 €
wohnhaft in:Niedersachsen

Einkommensgrenze gem. § 3 Abs. 2 NWoFG: 38.142 €

Anspruch auf WBS: ja

Weil die staatliche Wohnraumförderung in der politischen Verantwortung der Bundesländer liegt, unterscheiden sich die Einkommensgrenzen von Bundesland zu Bundesland. Außerdem spielen die familiären Verhältnisse sowie das Beschäftigungsverhältnis eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob potenzielle MietinteressentInnen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Mit diesem können sie sich dann direkt beim Vermieter der Immobilien um eine Wohnung bewerben.

Die Zielgruppe

In die Gruppe der Erwerbstätigen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein fallen u.a. Berufstätige in Voll- oder Teilzeit, Studierende und Auszubildende sowie pflegende Angehörige. Da die Mieten auf dem freifinanzierten Immobilienmarkt seit Jahren kontinuierlich steigen, möchten wir aus dieser Gruppe diejenigen unterstützen, deren Haushaltseinkommen für qualitativ hochwertigen Wohnraum in zentraler Lage zum ortsüblichen Mietpreis nicht ausreicht. Mithilfe staatlicher Fördermittel sowie jahrzehntelanger Mietpreisbindungen sind wir in der Lage, langfristig preisgünstige Mieten zu garantieren. Und das für gleichwertige Wohnraumqualität.

Beispielrechnung:

Name:David Schröder
Familienstatus:Verheiratet 2 Kinder
Beschäftigungsverhältnis:Angestellt
Beruf:Tischler
Jahresbruttogehalt:34.580 €
wohnhaft in:Niedersachsen

Einkommensgrenze gem. § 3 Abs. 2 NWoFG: 51.000 €

Anspruch auf WBS: ja

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

  • Berufstätige in Voll- oder Teilzeit (Gehalt liegt unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze)
  • Berufstätige in Elternzeit (Gehalt liegt unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze)
  • Studierende
  • Auszubildende
  • pflegende Angehörige
  • Hausfrauen
  • Alleinerziehende
  • FSJler

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